Wahlphysiotherapie

Da ich Wahlphysiotherapeutin bin, habe ich keine Verträge mit Krankenkassen. Daher muss die Rechnung zunächst von Ihnen privat bezahlt werden und kann erst im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung eingereicht werden.


Folgende Schritte sind dabei zu beachten:

1

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie. Diese kann von Ihrem Hausarzt oder von einem Facharzt ausgestellt werden. Die Verordnung muss Dauer, Anzahl und Art der Therapie beinhalten (z.B. 10x 45min. Physiotherapie).


2

Vor Beginn der Therapie müssen Sie die Verordnung chefärztlich bewilligen lassen. Dafür sollte die Verordnung nicht älter als zwei Wochen sein.


3

Nach jeder Therapieeinheit bekommen Sie eine Rechnung die bar oder mittels Überweisung zu bezahlen ist.
Ist die ganze Therapieserie beendet, können Sie nun die gesammelten Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit der bewilligten Verordnung einreichen.

Wie viel der Kosten Ihnen refundiert wird kann jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren.